Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Beratungs-, Entwicklungs-, Support-, Koordinations- und Projektleistungen von FJHERMANN CONSULTING gegenüber ihren Auftraggebern, insbesondere in den Bereichen Medizin, klinische Entwicklung, Medical Affairs, wissenschaftliche Strategie, Kommerzialisierung, Market Access, Pharma-, Biotech- und Gesundheitsinnovation, digitale Gesundheitslösungen, künstliche Intelligenz, Software-/SaaS-Modelle sowie Smart Building und Gebäudeautomation.
1.2 Diese AGB richten sich ausschliesslich an Unternehmen, Institutionen und sonstige Personen, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen, beruflichen oder institutionellen Tätigkeit handeln („Auftraggeber“). Sie gelten nicht gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn FJHERMANN CONSULTING ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
1.4 Projektspezifische Vereinbarungen, Angebote, Statements of Work, Rahmenverträge, Geheimhaltungsvereinbarungen oder sonstige Individualabreden gehen diesen AGB vor, soweit sie ausdrücklich abweichende Regelungen enthalten.
§ 2 Vertragsschluss und Form
2.1 Angebote von FJHERMANN CONSULTING sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
2.2 Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber ein Angebot in Textform annimmt oder FJHERMANN CONSULTING eine Auftragsbestätigung in Textform übermittelt. E-Mail genügt.
2.3 Mündliche Nebenabreden, Zusicherungen oder Änderungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der Bestätigung in Textform.
2.4 Soweit in diesen AGB nichts anderes ausdrücklich geregelt ist, genügt für Mitteilungen, Zustimmungen, Erklärungen, Ergänzungen und Kündigungen die Textform, einschliesslich E-Mail.
§ 3 Leistungsumfang und Leistungscharakter
3.1 Art, Umfang, Inhalt, Zeitplan und Vergütung der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer sonstigen Individualvereinbarung.
3.2 FJHERMANN CONSULTING erbringt die Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt, nach anerkannten fachlichen Standards und nach bestem Wissen und Gewissen. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, handelt es sich um Dienstleistungen; ein bestimmter wirtschaftlicher, regulatorischer, medizinischer, technischer oder kommerzieller Erfolg wird nicht geschuldet.
3.3 Beratungsleistungen von FJHERMANN CONSULTING ersetzen insbesondere keine medizinische Behandlung, keine behördliche Zulassungsentscheidung sowie keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Treuhandberatung.
3.4 Entscheidungen, die der Auftraggeber auf Grundlage der erbrachten Leistungen trifft, erfolgen in seiner eigenen Verantwortung. Der Auftraggeber bleibt verpflichtet, fachlich, rechtlich, regulatorisch und wirtschaftlich wesentliche Punkte selbst oder durch spezialisierte Fachpersonen zu prüfen.
3.5 FJHERMANN CONSULTING ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Dritte, Subunternehmer oder Fachexperten beizuziehen. Solche beigezogenen Dritten werden angemessen zur Vertraulichkeit und, soweit erforderlich, zum Datenschutz verpflichtet.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber stellt FJHERMANN CONSULTING alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Daten, Entscheidungen, Freigaben und Zugänge rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung.
4.2 Der Auftraggeber benennt eine fachlich zuständige Ansprechperson mit ausreichender Entscheidungs- und Koordinationsbefugnis.
4.3 Verzögerungen, Mehraufwand oder Nachteile, die aus verspäteter, unvollständiger oder unrichtiger Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen zulasten des Auftraggebers. FJHERMANN CONSULTING ist in diesem Fall berechtigt, Fristen und Termine angemessen anzupassen sowie zusätzlichen Aufwand nach den vereinbarten Ansätzen in Rechnung zu stellen.
§ 5 Honorar, Spesen und Zahlungsbedingungen
5.1 Das Honorar richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Es kann insbesondere auf Stunden-, Tages- oder Pauschalbasis vereinbart werden.
5.2 Auslagen, Spesen, Dritt- und Nebenkosten werden zusätzlich verrechnet, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.
5.3 Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, soweit diese geschuldet ist.
5.4 Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
5.5 Bei Zahlungsverzug ist FJHERMANN CONSULTING berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen sowie allfällige Inkasso- und Mahnkosten zu verlangen und die weitere Leistungserbringung bis zum vollständigen Zahlungseingang ganz oder teilweise auszusetzen.
5.6 Bei Mandaten von längerer Dauer oder grösserem Umfang ist FJHERMANN CONSULTING berechtigt, Akontozahlungen, periodische Zwischenrechnungen oder die Abrechnung nach Projektfortschritt zu verlangen.
§ 6 Terminvereinbarungen, Verschiebungen und Reserved Time
6.1 Vereinbarte Termine, Workshops, Review-Sessions, Beratungsblöcke, Calls, Vor-Ort-Einsätze oder andere ausdrücklich reservierte Zeitfenster gelten als für den Auftraggeber verbindlich eingeplante „Reserved Time“.
6.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, können bestätigte Termine bis 2 Arbeitstage vor dem vereinbarten Beginn kostenfrei verschoben oder abgesagt werden.
6.3 Bei einer Verschiebung oder Absage weniger als 2 Arbeitstage vor dem Termin ist FJHERMANN CONSULTING berechtigt, 50 % des für das reservierte Zeitfenster vereinbarten Honorars bzw. des darauf entfallenden Honoraranteils in Rechnung zu stellen.
6.4 Bei einer Verschiebung oder Absage weniger als 24 Stunden vor dem Termin sowie bei Nichterscheinen des Auftraggebers oder seiner Teilnehmenden ist FJHERMANN CONSULTING berechtigt, 100 % des für das reservierte Zeitfenster vereinbarten Honorars bzw. des darauf entfallenden Honoraranteils in Rechnung zu stellen.
6.5 Bereits angefallene vorbereitende Leistungen, Reisezeiten, Reisebuchungen, Dritt- und Spesenkosten sowie bereits erbrachter Vorbereitungsaufwand bleiben in jedem Fall zusätzlich geschuldet, soweit sie nicht bereits im vorstehenden Ansatz enthalten sind.
6.6 FJHERMANN CONSULTING wird sich im Falle einer Terminverschiebung nach Möglichkeit um einen Ersatztermin bemühen. Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht.
§ 7 Vertraulichkeit
7.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen oder bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und ausschliesslich zur Durchführung des jeweiligen Vertragsverhältnisses zu verwenden.
7.2 Als vertraulich gelten insbesondere nicht öffentlich bekannte geschäftliche, wissenschaftliche, strategische, technische, finanzielle und projektbezogene Informationen sowie Personendaten, soweit deren vertrauliche Behandlung erkennbar ist oder sich aus der Natur der Sache ergibt.
7.3 Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die: (a) der empfangenden Partei bereits rechtmässig bekannt waren, (b) ohne Verstoss gegen diese Vereinbarung öffentlich bekannt sind oder werden, (c) von Dritten rechtmässig erhalten wurden oder (d) aufgrund gesetzlicher Pflicht oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
7.4 Die Vertraulichkeitspflicht gilt über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus fort.
7.5 Für einzelne Mandate kann eine separate Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) abgeschlossen werden. Diese geht den vorliegenden Bestimmungen vor, soweit sie abweichende Regelungen enthält.
§ 8 Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
8.1 Sämtliche im Rahmen eines Mandats erstellten Arbeitsergebnisse, insbesondere Berichte, Analysen, Konzepte, Strategien, Präsentationen, Modelle, Dokumentationen und Empfehlungen („Arbeitsergebnisse“), verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum bzw. in der Rechtszuständigkeit von FJHERMANN CONSULTING.
8.2 Mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars erhält der Auftraggeber an den Arbeitsergebnissen ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht im vertraglich vorausgesetzten Umfang für eigene geschäftliche Zwecke, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
8.3 Eine Weitergabe, Veröffentlichung, Unterlizenzierung, kommerzielle Verwertung ausserhalb des vereinbarten Zwecks oder Bearbeitung der Arbeitsergebnisse ist nur mit vorgängiger Zustimmung von FJHERMANN CONSULTING zulässig, sofern sich etwas anderes nicht aus der Individualvereinbarung oder dem Vertragszweck ergibt.
8.4 FJHERMANN CONSULTING behält sämtliche Rechte an eigenen, bereits vor dem Mandat bestehenden oder unabhängig davon entwickelten Methoden, Vorlagen, Tools, Frameworks, Modellen, Bibliotheken, Templates, Prompt-Strukturen, Workflows, Know-how und sonstigen Grundlagen („Hintergrund-IP“). Diese werden nicht übertragen.
8.5 Soweit Hintergrund-IP in Arbeitsergebnissen enthalten ist oder für deren Nutzung erforderlich bleibt, erhält der Auftraggeber daran ein einfaches Nutzungsrecht, soweit dies zur vertragsgemässen Nutzung der Arbeitsergebnisse erforderlich ist.
8.6 Eine Nennung des Auftraggebers als Referenz erfolgt nur mit vorgängiger Zustimmung des Auftraggebers in Textform.
§ 9 Haftung
9.1 FJHERMANN CONSULTING haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
9.2 Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
9.3 Soweit ein Ausschluss für leichte Fahrlässigkeit rechtlich nicht oder nicht vollständig zulässig sein sollte, ist die Haftung von FJHERMANN CONSULTING für leichte Fahrlässigkeit – soweit gesetzlich zulässig – auf den für das betreffende Mandat tatsächlich bezahlten Netto-Honorarbetrag beschränkt.
9.4 Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Vermögensschäden sowie Ansprüche Dritter ausgeschlossen.
9.5 FJHERMANN CONSULTING haftet nicht für Entscheidungen, Massnahmen oder Unterlassungen des Auftraggebers, die dieser im Vertrauen auf Beratungs- oder Analyseergebnisse trifft, sofern nicht ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von FJHERMANN CONSULTING vorliegt. Die Leistungen entbinden den Auftraggeber nicht von eigenen Prüfungs-, Freigabe- und Plausibilisierungspflichten.
9.6 Eine allfällige weitergehende zwingende gesetzliche Haftung bleibt vorbehalten.
9.7 FJHERMANN CONSULTING verfügt über eine Berufshaftpflichtversicherung.
§ 10 Laufzeit und Kündigung
10.1 Einzelmandate enden mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen oder mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit.
10.2 Dauer- oder Rahmenvereinbarungen können von beiden Parteien unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen auf das Ende eines Kalendermonats in Textform gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
10.3 Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.
10.4 Im Falle einer Beendigung des Vertragsverhältnisses sind bis dahin erbrachte Leistungen, angefallene Aufwände, verbindlich ausgelöste Drittleistungen sowie geschuldete Spesen in jedem Fall zu vergüten.
10.5 Die Bestimmungen zu bereits reservierten Terminen, Workshops, Beratungsblöcken und Reserved Time gemäss § 6 bleiben auch im Falle einer Kündigung oder Projektunterbrechung anwendbar, sofern die betreffenden Zeitfenster bereits verbindlich bestätigt wurden.
§ 11 Datenschutz
11.1 FJHERMANN CONSULTING bearbeitet Personendaten des Auftraggebers und dessen Ansprechpersonen nur im Rahmen der Vertragsdurchführung, gemäss anwendbarem Datenschutzrecht und gemäss der jeweils geltenden Datenschutzerklärung.
11.2 Soweit FJHERMANN CONSULTING im Einzelfall Personendaten im Auftrag des Auftraggebers bearbeitet, werden die Parteien – soweit rechtlich erforderlich – eine separate Auftragsbearbeitungs- bzw. Datenverarbeitungsvereinbarung abschliessen.
11.3 Beide Parteien treffen im eigenen Verantwortungsbereich angemessene technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz von Personendaten und vertraulichen Informationen.
§ 12 Schlussbestimmungen
12.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB oder einzelner Verträge bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Textform, sofern nicht zwingendes Recht eine strengere Form verlangt.
12.2 Der Auftraggeber darf Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis nur mit vorgängiger Zustimmung von FJHERMANN CONSULTING in Textform abtreten oder übertragen.
12.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung tritt eine zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
§ 13 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
13.1 Diese AGB und sämtliche darauf beruhenden Vertragsverhältnisse unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht, unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Normen und des Wiener Kaufrechts (CISG).
13.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB oder einzelnen Verträgen ist – soweit gesetzlich zulässig – Zürich, Schweiz.
FJHERMANN CONSULTING
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